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   VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179   

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VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179 (https://dejure.org/2023,33917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2023 - 16a D 21.3179 (https://dejure.org/2023,33917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 16a D 21.3179 (https://dejure.org/2023,33917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 13, Art. 14, Art. 25 Abs. 1, Art. 55; StGB § 243 Abs. 2,; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 2
    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils zur Bestimmung des Strafrahmens im Disziplinarverfahren

  • rewis.io

    Aberkennung des Ruhegehalts, Oberpfleger eines Bezirkskrankenhauses achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, tatmehrheitliche Untreue (Gesamtschaden: 4.950 Euro), gewerbsmäßiges Handeln, Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils, tatsächliche ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 13, Art. 14, Art. 25 Abs. 1, Art. 55 BayDG, § 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB, § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtStG
    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Vorsatzstraftaten im Dienst | Aberkennung des Ruhegehalts; Oberpfleger eines Bezirkskrankenhauses; Verurteilung wegen Untreue in 163 tatmehrheitlichen Fällen; Gewerbsmäßiges Handeln; Gesamtschaden 4.950 EUR; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aberkennung des Ruhegehalts; Oberpfleger eines Bezirkskrankenhauses; achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung; tatmehrheitliche Untreue (Gesamtschaden: 4.950 Euro); gewerbsmäßiges Handeln; Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils; ...

  • rechtsportal.de

    Aberkennung des Ruhegehalts; Oberpfleger eines Bezirkskrankenhauses; achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung; tatmehrheitliche Untreue (Gesamtschaden: 4.950 Euro); gewerbsmäßiges Handeln; Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Oberpflegers eines Bezirkskrankenhauses als Disziplinarmaßnahme; Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils im Disziplinarverfahren; Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 13, Art. 14, Art. 25 Abs. 1, Art. 55 BayDG, § 266 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB, § 34 Abs. 1 Satz 2 und 3 BeamtStG
    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts bei schweren Vorsatzstraftaten im Dienst | Aberkennung des Ruhegehalts; Oberpfleger eines Bezirkskrankenhauses; Verurteilung wegen Untreue in 163 tatmehrheitlichen Fällen; Gewerbsmäßiges Handeln; Gesamtschaden 4.950 EUR; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetzbuch als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015, 2 C 6.14 - Rn. 20), bei Ruhestandsbeamten dementsprechend bis zur Aberkennung des Ruhegehalts (Art. 13, Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BayDG).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 170).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 126.15

    AKOS-Erklärung; Ankreuz-Formular; Aufwandsentschädigung; Ausland;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Die nach Art. 25 Abs. 1 BayDG im Disziplinarverfahren bestehende Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils umfasst auch solche für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände, von deren Vorliegen die Anwendung des bestimmten Strafrahmens abhängt (hier: Gewerbsmäßigkeit i.S.v. § 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 1. Alt. StGB; im Anschluss an BVerwG, B.v. 27.12.2016 - 2 B 126.15 - juris).

    Denn die dort nach Art. 25 Abs. 1 BayDG bestehende Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils umfasst auch die Feststellungen zu für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände, von deren Vorliegen die Anwendung des bestimmten Strafrahmens abhängt (vgl. zu § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG: BVerwG, B.v. 27.12.2016 - 2 B 126.15 - juris Ls. und Rn. 15 zu gewerbsmäßigem Handeln i.S.v. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 1. Alt. StGB).

    Ihnen kommt im Ergebnis eine Tatbestandsfunktion zu; daher ist den hierzu festgestellten Tatsachen ebenfalls eine Bindungswirkung zuzuerkennen (BVerwG, B.v. 27.12.2016, a.a.O.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.3.2018 - OVG 82 D 3.17 - juris Rn. 36; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Juli 2023, § 23 BDG, 2.1.7 Rn. 23).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    2.1 Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten innerdienstlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, muss zunächst auf den gesetzlich bestimmten Strafrahmen zurückgegriffen werden (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 14).

    Da der Beamte in dieser Situation nicht wie jeder Bürger betroffen ist, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung als Garant einer gesetzestreuen Verwaltung, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß (hier: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung) bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme keine präjudizielle Bedeutung zu (BVerwG, B.v. 5.7.2016 a.a.O. Rn. 13 bis 15).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Die langjährige Beachtung der Dienstpflichten ist aber - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 3.12 - juris Rn. 43 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Gründe, die für eine nur ausnahmsweise denkbare Lösung von der Bindungswirkung sprechen könnten, liegen nicht vor, insbesondere ist die Feststellung der Eigennützigkeit des strafbaren Verhaltens des Beklagten nicht offenkundig unrichtig (BayVGH, U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 53).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Denn er hat wesentlich mehr Einzeltaten begangen, als für die Bejahung der gewerbsmäßigen Begehungsweise (§ 263 Abs. 3 Nr. 1, 1. Alt. StGB) erforderlich gewesen wäre; dieses besondere persönliche Merkmal - definiert als das Bestreben, sich durch die wiederholte Begehung gleichartiger Taten eine Einnahmequelle zu erschließen - kann nämlich bei entsprechender Willensrichtung schon bei der ersten Tat erfüllt sein (BGH, B.v. 17.6.2004 - 3 StR 344/03 - juris Rn. 16 zum gewerbsmäßigen Betrug, m.w.N.; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, vor § 52 Rn. 61a), weshalb grundsätzlich bereits zu diesem Zeitpunkt ein besonders schwerer Fall mit der Folge der Strafrahmenverschiebung (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren) und damit auch die Verschiebung des Orientierungsrahmens bei der Zumessung der Disziplinarmaßnahme zu Lasten des Beklagten in Betracht kommt.
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Die strafgerichtlich festgestellte "Verwendung zu eigenen Zwecken" erfüllt daher das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit (Eigennützigkeit) in entscheidungserheblicher Weise die (vgl. grundlegend zur Begrenzung der Bindungswirkung auf für die Erfüllung des Straftatbestands entscheidungserhebliche Feststellungen: BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 11; B.v. 1.3.2012 - 2 B 120.11 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 16a D 18.1835 - UA Rn. 39, 44).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Die Annahme der Gewerbsmäßigkeit setzt nämlich stets eigennütziges Handeln und damit ein eigenes Erwerbsinteresse voraus, während etwa die Verschaffung einer fortdauernden Einnahmequelle für einen Dritten (im Sinne eines fremdnützigen Handelns) nicht ausreicht (BGH, B.v. 13.9.2011 - 3 StR 231/11 - juris Rn. 23 zu § 260a StGB m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Auch soll die Disziplinarmaßnahme nicht von einem zufälligen oder gar gesteuerten Ausscheiden aus dem Dienst abhängig gemacht werden (vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2012 - 2 B 140.11 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2023 - 16a D 21.3179
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 170).
  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

  • BGH, 29.10.2020 - 1 StR 344/20

    Gewerbsmäßiger Betrug (Erzielen tätereigener Vorteile aus der Tat)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 82 D 3.17

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zollbeamten, der Gelder nicht abgeführt,

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

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